Tagesgeldkonto für unter 18-Jährige

Je älter die Kinder, umso größer die Wünsche und das gerade in finanzieller Hinsicht. Ein Tagesgeldkonto für unter 18-Jährige stellt, gegenüber dem Sparbuch, die zinseffektivere Alternative dar, um gezielt auf Wünsche hinzusparen.

Eltern können dieses Tagesgeldkonto für Minderjährige anlegen und mit den Jugendlichen absprechen, welche Beträge dorthin fließen sollen. Das stärkt auch die Eigenverantwortung für die Finanzen.

Gute Konditionen oder beste Konditionen?

Ein hoher Zinssatz ist verlockend, kann aber bei genauem Hinsehen durch weitere Konditionen schnell an Attraktivität verlieren. Ein garantierter Zins, der bis zu einem halben Jahr oder länger unverändert bleibt, bietet hier zuverlässige Sicherheit beim Tagesgeldkonto für unter 18-Jährige.

Tipp

Tagesgeldkonten für unter 18-Jährige im Vergleich

Nicht alle Banken bieten Tagesgeld für Minderjährige an. Die Geldanlage sollte allerdings auf den Namen des/der Minderjährigen abgeschlossen werden um alle Steuervorteile nutzen zu können. In unserer Vergleichstabelle stellen wir die attraktivsten Tagesgeldangebote für Minderjährige gegenüber.
Zum Tagesgeldkontovergleich für Kinder und Jugendliche

So ist die erforderliche Summe für den Führerschein oder die Anzahlung auf das erste Auto auch schneller realisiert. Werden die Zinsen im Quartal oder sogar monatlich gutgeschrieben, erfolgt die nächste Verszinsung inklusive Zinseszins. Beim Vergleich der Tagesgeldangebote ist zu prüfen, ob der Zinssatz sich gestaffelt am Anlagebetrag orientiert. Die Kombination aus Girokonto und Tagesgeldkonto für Jugendliche bietet sich für Auszubildende oder Praktikanten an. Beide Konten sind bei Direktbanken kostenlos.

Wie wird das Tagesgeldkonto für Jugendliche eröffnet?

Die gesetzlichen Vertreter können ein Tagesgeldkonto für unter 18-Jährige eröffnen, dabei wird meist der Jugendliche für den das Konto gedacht ist, als Kontoinhaber angegeben. Je nach Bank ist die Unterschrift von beiden Elternteilen oder nur von einem gesetzlichen Vertreter erforderlich. Wollen Verwandte oder Großeltern ein entsprechendes Tagesgeldkonto anlegen, so ist dies in der Regel auch nur mit einer Einwilligungserklärung bzw. durch die gesetzlichen Vertreter und mit einer Verfügungsvollmacht möglich. Ein wichtiger Punkt ist die Legimitation, für die entsprechende Unterlagen gefordert werden können. Bei Direktbanken erfolgt die Legimitation über das Postident-Verfahren. Die Anforderungen der Banken zeigen sich hier sehr unterschiedlich, weshalb an dieser Stelle auch keine Pauschalisierung erfolgen kann.

Auf Zinserträge fallen Kapitalertragssteuern an, die, wenn der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt, direkt einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt werden. Mit einem Freistellungsauftrag kann der zinsfreie Sparer-Pauschbetrag des Jugendlichen bis zur festgelegten Höhe ausgeschöpft werden.